Verfassungsdialog: Schutz der Rechte aller makedonischen Staatsbürger!

OFFIZIELLER DIALOG ÜBER DIE BÜRGERRECHTE IM VERFASSUNGSGERICHTSHOF: PRÄSIDENT DR. DARKO KOSTADINOVSKI EMPFÄNGT DEN ZENTRALRATSVORSITZENDEN ROBERT KLENKOSKI ZU EINEM OFFIZIELLEN ANTRITTSBESUCH

Skopje, 11. September 2026 – Gestern empfing der Präsident des Verfassungsgerichtshofs der Republik Makedonien, Dr. Darko Kostadinovski, den Vorsitzenden des Zentralrats der Makedonen in Deutschland e.V., Herrn Robert Klenkoski, zu einem offiziellen Antrittsbesuch. Das Treffen verlief im Sinne eines offenen und hochkarätigen verfassungsrechtlichen Dialogs und legte den Grundstein für eine langfristige Partnerschaft zum Schutz der Bürgerrechte und zur Wahrung verfassungsmäßiger Prinzipien nach höchsten europäischen Standards.

Während des Gesprächs unterstrich der Vorsitzende Klenkoski die verfassungsrechtliche Position des Zentralrats, dass jeglicher langfristige wirtschaftliche Fortschritt und die Rechtssicherheit für Investitionen aus den Reihen der im Ausland lebenden makedonischen Staatsbürger direkt an eine konsequente Rechtsstaatlichkeit in der Heimat geknüpft sind. Im Rahmen dieses offiziellen Dialogs forderte der Zentralrat den Verfassungsgerichtshof in seiner Rolle als unabhängiges Schutzorgan der Verfassung auf und präsentierte eine grundsätzliche Dialogplattform. Als eine Organisation, die kompromisslos für die Bürgerrechte kämpft, bat Herr Klenkoski das Gericht, unter Nutzung seiner hohen institutionellen Autorität, präventiv weiter darauf hinzuweisen und die politischen Akteure bezüglich potenzieller rechtswidriger oder verfassungswidriger Debatten und Gesetzesinitiativen zu mahnen, welche die Rechte der Nation und unserer Mitbürger außerhalb der Heimat gefährden könnten:

1. Rückwirkungsverbot von Gesetzen nach Artikel 52 der Verfassung und der Fall der Reisepässe

  • Rechtlicher und historischer Kontext der Debatte: Herr Klenkoski brachte die beeinträchtigte Rechtssicherheit der Bürger im Ausland durch das vorzeitige Gültigkeitsende legal ausgestellter Reisedokumente zur Sprache. Er erinnerte an den Präzedenzfall der Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Passgesetzes vom 4. Juni 2021, Amtsblatt Nummer 122/2021, dessen Dekret vom damaligen Parlamentspräsidenten Talat Xhaferi und dem damaligen Staatspräsidenten Stevo Pendarovski unterzeichnet wurde. Mit diesem Gesetz legte der Staat rückwirkend fest, dass alle Reisepässe mit dem alten Namen am 12. Februar 2024 ihre Gültigkeit verlieren. Dies stellt einen gravierenden Verstoß gegen Artikel 52 Absatz 4 der Verfassung dar, der rückwirkende Gesetze zum Nachteil der Bürger explizit verbietet. Gerichtspräsident Dr. Kostadinovski verwies auf Artikel 110 der Verfassung und legte die klar definierten Kompetenzen sowie die komplexen verfassungsrechtlichen Schranken bei Entscheidungen über Akte dar, die im Zusammenhang mit bereits in die Rechtsordnung inkorporierten internationalen Verträgen stehen.
  • Praxisbeispiel für die breite Öffentlichkeit: Dies ist so, als ob man eine Fahrkarte für den Zug kauft, die 10 Tage gültig ist, diese ordnungsgemäß bezahlt und die Eisenbahngesellschaft am fünften Tag eine neue interne Regelung erlässt und mitteilt, dass die Fahrkarte nicht mehr gilt und man eine neue kaufen und noch einmal bezahlen muss, obwohl die Frist nicht abgelaufen ist. Der Staat hat per nachträglichem Gesetz seinen eigenen gültigen Vertrag mit dem Bürger einseitig annulliert, was die Rechtssicherheit zerstört. Der Zentralrat betonte, dass Bürger Vertrauen in die Beständigkeit staatlich ausgestellter Dokumente haben müssen, damit sich solche administrativen Experimente in Zukunft nicht wiederholen.

2. Der Verfassungsgrundsatz der Gleichbehandlung nach Artikel 9 und Managementpositionen

  • Rechtlicher Kontext im öffentlichen Raum: In der öffentlichen Debatte werden zunehmend Initiativen thematisiert, die gesetzliche Beschränkungen für Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft bei der Ausübung öffentlicher Funktionen oder Managementpositionen in der Verwaltung und in staatlichen Unternehmen vorsehen.
  • Persönlicher Kommentar und Standpunkt des Vorsitzenden Robert Klenkoski: Herr Klenkoski äußerte im Zuge des Dialogs seine persönliche Meinung zu dieser aktuellen Thematik. Er betonte, dass ein potenzielles Verbot der mehrfachen Staatsangehörigkeit eine staatspolitische Logik besitzt, wenn es strikt auf der politischen Ebene angewendet wird – also exklusiv für Abgeordnete des Parlaments und Minister der Regierung. Als Argument für diesen Standpunkt verwies Klenkoski auf Artikel 44 der Verfassung von Australien, wo diese Praxis seit Jahrzehnten erfolgreich angewendet wird, um die nationale Souveränität zu schützen und jeglichen Interessenkonflikt auf höchster legislativer und exekutiver Ebene auszuschließen.
  • Nach seiner Auffassung sollten Politiker mit gutem Beispiel vorangehen und diese Reform zunächst an sich selbst erproben, zumal es auch derzeit in der mazedonischen Politik Führungskräfte mit mehreren Staatsangehörigkeiten gibt, denen diese Posten durch eine solche Regelung in Zukunft folgerichtig verwehrt blieben. Zeigt die Praxis, dass sich dadurch die Qualität des politischen Systems verbessert, kann eine erneute öffentliche Debatte über eine Ausweitung auf andere operative Ebenen geführt werden.
  • Klenkoski warnt ausdrücklich davor, ein solches pauschales Verbot zum jetzigen Zeitpunkt auf alle anderen operativen Funktionen und Managementpositionen in staatlichen Unternehmen auszuweiten. Dies sei kontraproduktiv und schädlich, da es die gezielte Gewinnung erfolgreicher Rückkehrer aus dem Ausland unnötig beschneidet. Eine hochqualifizierte Fachkraft, die beispielsweise einen deutschen Pass erworben hat und in die Heimat zurückkehren möchte, um dort eine operative Funktion zu übernehmen, würde dadurch blockiert. Statt die besten Köpfe für die jeweiligen Managementaufgaben zu fördern, erwecken solche übereilten Gesetzesinitiativen den Anschein, als ob damit lediglich politiknahe Personen geschützt werden sollen. Vor jeder endgültigen Entscheidung des Parlaments müssen alle Pro- und Kontra-Argumente ausführlich abgewogen werden, anstatt Ad-hoc-Beschlüsse zu fassen, die unsere im Ausland lebenden Mitbürger diskriminieren.
  • Strategischer persönlicher Standpunkt des Vorsitzenden Robert Klenkoski zu Loyalität und Schutz vor ausländischer Erpressung: Um jegliche Spekulationen im öffentlichen Raum von vornherein zu entkräften, stellte der Vorsitzende Klenkoski unmissverständlich klar, dass sein Engagement vollkommen unabhängig ist und er persönlich keinerlei Funktionen oder Ämter in den heimischen Institutionen anstrebt. Als lebenden Beweis für seine Integrität verwies er auf seinen eigenen Lebenslauf: Obwohl er vor 53 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland geboren wurde und dort seinen gesamten professionellen und privaten Lebensweg erfolgreich bestritten hat, sah er zu keinem Zeitpunkt einen Grund, seine einzige makedonische Staatsangehörigkeit aufzugeben oder die deutsche anzunehmen, da dies für seinen persönlichen Werdegang nicht erforderlich war. Obwohl das Festhalten an der ausschließlich makedonischen Staatsbürgerschaft mit gewissen Einschränkungen in seiner Karriere in Deutschland verbunden war, behielt er seine Identität stets mit Stolz bei. Im Gegenteil: Klenkoski hat sich über Jahrzehnte in Deutschland aktiv dafür eingesetzt und politisch lobbyiert, dass die Bundesrepublik mit der jüngsten Reform im Jahr 2024 die Mehrstaatigkeit offiziell zulässt. In diesem Zusammenhang richtete er eine starke Botschaft an die makedonische Gemeinschaft in Deutschland: „Ich ermutige alle unsere Landsleute, die in Deutschland leben und arbeiten, diese neue historische Möglichkeit konsequent zu nutzen: Beantragen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit, aber behalten Sie mit Stolz Ihre originäre makedonische Staatsbürgerschaft. Diese legale EU-Option ist der beste Weg, um den jahrzehntelangen Erpressungen bestimmter Nachbarstaaten ein Ende zu setzen, die über den Hebel von Passanträgen versuchen, falsche Identitätserklärungen zu erzwingen, um damit Makedonien politisch zu erpressen. Es ist an der Zeit, dass sich unsere Bürger zu dem Land bekennen, in dem sie leben und Werte schaffen, sowie zu dem Land, aus dem sie tatsächlich stammen, ohne sich von Drittstaaten instrumentalisieren zu lassen. Ich rufe alle, die in der Vergangenheit gezwungen waren, fremde Staatsbürgerschaften auf der Grundlage von Identitätslügen anzunehmen, dazu auf, diese Pässe freiwillig zurückzugeben und dies im Sinne ihrer Nachkommen auch notariell klarzustellen, um die wahre makedonische Identität für die Zukunft abzusichern.“

2. Wahlrecht und Gewährleistung von Chancengleichheit für die gesamte Nation

  • Rechtlicher Kontext im bevorzugten öffentlichen Raum: Es werden Reformen des Wahlgesetzes diskutiert, um alternative Wahlformen wie die elektronische Stimmabgabe oder die Briefwahl einzuführen.
  • Praxisbeispiel für die breite Öffentlichkeit: Das aktuelle System zwingt unsere Mitbürger in Deutschland, Hunderte von Kilometern zu reisen, um physisch in einer Botschaft zu wählen, was eine erhebliche finanzielle Hürde darstellt. Ebenso ungerecht wäre es jedoch, wenn der Staat digitales Wählen nur für die im Ausland lebenden Staatsbürger einführt, während die im Inland ansässige Bevölkerung weiterhin ohne moderne Alternativen rein physisch wählen müsste. Der Zentralrat vertritt die Position, dass Modernisierung für alle gleichermaßen gelten muss. Wenn alternative Wege eingeführt werden, muss diese Option sowohl unseren Auswanderern im Ausland als auch der im Inland ansässigen Bevölkerung wie Kranken, Pflegebedürftigen oder am Wahltag abwesenden Bürgern im Einklang mit den Empfehlungen der Venedig-Kommission zur Verfügung stehen.

Förderung der internationalen Zusammenarbeit und Stärkung der Justiz

In Bezug auf die internationale Zusammenarbeit ermutigte Herr Klenkoski den Verfassungsgerichtshof, die bestehenden institutionellen Kanäle für den Austausch europäischer Rechtserfahrungen mit den Partnergerichten in der Bundesrepublik Deutschland aktiv zu nutzen und auszubauen. Er betonte, dass der Zentralrat alle Prozesse zur Stärkung der Unabhängigkeit des Justizsystems ausdrücklich fördert und seine institutionelle Unterstützung in Berlin anbietet, wann immer dies für künftige Projekte im Sinne der Rechtsstaatlichkeit von Bedeutung ist.

Klares Bekenntnis zu einem langfristigen Dialog

Nach einem ausführlichen Gespräch sicherten beide Seiten zu, die direkten Kontakte künftig intensiv auszubauen und den gegenseitigen Austausch von Ideen im Sinne der Rechtsstaatlichkeit konsequent zu vertiefen. Der Vorsitzende Klenkoski drückte dem Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs, Dr. Darko Kostadinovski, seinen tiefen Respekt für seine hohe Professionalität, seine institutionelle Autorität und seinen konstruktiven Ansatz zum Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung aus.

Pressekontakt:

Zentralrat der Makedonen in Deutschland e.V.

Mühlenstr. 8a, D-14167 Berlin

Tel.: (+49) 030/6098296-0

E-Mail: info@zentralratdermakedonen.de