Die Beauftragte des Berliner Senats für Integration und Migration hat den Zentralrat der Makedonen am 21. Dezember 2021 nach Prüfung aller notwendigen Voraussetzungen in die öffentliche Liste aufgenommen.
Mit der Eintragung in die Liste wird der Zentralrat der Makedonen beim Büro der jeweiligen Bezirksverordnetenversammlung Vorschläge für Kandidatinnen und Kandidaten für das Amt der Bürgerdeputierten in den bezirklichen Ausschüssen für Partizipation und Integration machen.
Im Frühjahr 2022 werden wir zudem den Landesbeirat für Integration und Migration wählen, der den Berliner Senat in Fragen der Integrations- und Migrationspolitik berät.
Durch die gesetzliche Verankerung erfährt der Landesbeirat eine Aufwertung, insbesondere die gewählten Migrantenvertreter/innen haben nun eine stärkere Position bei der Gestaltung politischer Prozesse.
Wie stark der Einfluss des Landesbeirates sein kann, zeigt die Entstehungsgeschichte des Partizipations- und Integrationsgesetzes selbst: Denn dieses Gesetz ist maßgeblich auf eine Initiative der Migrantinnen und Migranten des Landesbeirats zurückzuführen.
Die Migranten- und Aussiedlervertretung wird auf einer Wahlversammlung gewählt. Stimmberechtigt sind die Vertreterinnen und Vertreter der Organisationen, die bei der Beauftragten für Integration und Migration die Aufnahme in die Liste beantragt und eine Bewilligung erhalten haben. Dabei gilt: Ein Verein – eine Stimme!
Der Landesbeirat für Integration und Migration wird erstmals mit der Stimme der Makedonen gewählt.
Aktuell können wir Vorschläge für Kandidatinnen und Kandidaten für das Amt der Bürgerdeputierten in den bezirklichen Ausschüssen für Partizipation und Integration machen.
Bei Interesse melden Sie sich bitte bis zum 5. Januar 2022 per E-Mail info@zentralratdermakedonen.de bei uns. Wir unterstützen Sie dabei.