Pressemitteilung des Zentralrats der Makedonen in Deutschland
Zentralrat der Makedonen in Deutschland richtet dringenden Appell an Mitglieder des Europäischen Parlaments
Der Zentralrat der Makedonen in Deutschland e.V. hat ein ausführliches Schreiben an alle fünf Vorsitzenden der Fraktionen sowie an sämtliche 73 ordentlichen Mitglieder des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten (AFET) des Europäischen Parlaments übermittelt. Darin ruft der Zentralrat die Abgeordneten dazu auf, den Änderungsantrag 108 des Europaabgeordneten Thomas Waitz zu unterstützen.
Der Änderungsantrag sieht vor, dass der Juristische Dienst des Rates der Europäischen Union eine unabhängige rechtliche Stellungnahme dazu erarbeitet, ob das sogenannte Zweite Bilaterale Protokoll zwischen Bulgarien und Makedonien tatsächlich Bestandteil des EU-Verhandlungsrahmens ist.
Nach Auffassung des Zentralrats handelt es sich hierbei um eine grundlegende Frage der Rechtsstaatlichkeit innerhalb des EU-Erweiterungsprozesses. Die derzeitige Situation führe zu erheblicher Rechtsunsicherheit und berühre unmittelbar Fragen der makedonischen Sprache, Identität und historischen Selbstwahrnehmung.
Der Zentralrat betont in seinem Schreiben, dass der Änderungsantrag keine politische Vorentscheidung zugunsten einer der beiden Seiten darstellt. Vielmehr gehe es ausschließlich darum, eine unabhängige juristische Prüfung durch den Juristischen Dienst des Rates zu ermöglichen, um Klarheit über die unionsrechtliche Einordnung des Protokolls zu schaffen.
Besondere Sorge äußert der Zentralrat darüber, dass identitätspolitische Forderungen eines einzelnen EU-Mitgliedstaates faktisch Bestandteil des Beitrittsprozesses geworden seien, obwohl erhebliche Zweifel an deren Vereinbarkeit mit den Grundwerten und dem Primärrecht der Europäischen Union bestehen. Verwiesen wird dabei unter anderem auf Artikel 2, Artikel 4 Absatz 2 und 3 EUV, Artikel 18 AEUV sowie Artikel 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.
Darüber hinaus informiert der Zentralrat die Europaabgeordneten über die beim Verfassungsgericht Makedoniens eingereichte Initiative der ehemaligen Parlamentsvizepräsidentin Liljana Popovska. Diese beantragt die Überprüfung und Nichtigerklärung des Protokolls der zweiten gemeinsamen Regierungssitzung zwischen Bulgarien und Makedonien vom 17. Juli 2022. Nach ihrer Auffassung überschreitet das Dokument den zulässigen rechtlichen Rahmen und greift in Fragen der nationalen Identität, Sprache und Verfassungsordnung ein.
Zudem verweist der Zentralrat auf seine am 12. Mai 2026 beim Generalsekretariat der Europäischen Kommission eingereichte förmliche Beschwerde gegen die Republik Bulgarien wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Unionsrecht. Gegenstand der Beschwerde sind insbesondere identitätspolitische Bedingungen im Zusammenhang mit dem EU-Beitrittsprozess Makedoniens sowie die anhaltende Blockade der zweiten Regierungskonferenz.
Der Zentralrat hebt hervor, dass die Eigenständigkeit der makedonischen Sprache international anerkannt ist, unter anderem durch die Vereinten Nationen, die OSZE, ISO-Sprachcodes sowie zahlreiche europäische Institutionen. Auch der Deutsche Bundestag habe dies in einem parteiübergreifenden Beschluss ausdrücklich bestätigt.
Mit seinem Schreiben appelliert der Zentralrat an die Mitglieder des Europäischen Parlaments, den Änderungsantrag 108 fraktionsübergreifend zu unterstützen und damit zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit, der Glaubwürdigkeit des EU-Erweiterungsprozesses sowie der europäischen Grundwerte beizutragen.
Der Vorstandsvorsitzende des Zentralrats der Makedonen in Deutschland, Robert Klenkoski, erklärte hierzu:
„Die Europäische Union ist eine Rechtsgemeinschaft. Fragen von Sprache, Identität und grundlegenden Rechten dürfen nicht Gegenstand politischer Unsicherheit bleiben. Wir erwarten eine unabhängige rechtliche Klärung durch den Juristischen Dienst des Rates und einen Erweiterungsprozess, der auf Rechtssicherheit und europäischen Grundwerten basiert.“
Weitere Informationen und Hintergrundunterlagen können auf Anfrage durch den Zentralrat der Makedonen in Deutschland bereitgestellt werden.
Pressekontakt:
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