Treffen mit Bundestagsabgeordneten Knut Abraham in Berlin

Am 13.10.2022 trafen sich der Vorsitzende Robert Klenkoski und der stellvertretende Vorsitzende Goran Nikoloski mit Bundestagsabgeordneten Knut Abraham. Das Treffen fand in den Räumen der Landesgruppe Brandenburg der CDU/CSU Fraktion im Deutschen Bundestag.

Gesprächsthemen waren u.a. der aktuelle Stand der EU-Beitrittsgespräche mit Makedonien, die aktuellen politischen Ereignisse um und in der Republik.

Besprochen wurde die derzeitige Situation nach Annahme des „französischen Vorschlags“ zur Aufnahme der Gespräche mit Makedonien. Konstatiert wurde, dass die Republik Bulgarien weiter seinen Status als EU-Mitgliedsland ausnutze, um seine Sicht von Geschichte und Identität den Makedonen aufzudrängen, entgegen dem Verständnis für europäische Werte und demokratischen Prinzipien. Den ethnischen Makedonen wird also das Recht auf Selbstbestimmung verwehrt. Die Werte, auf die sich die Europäische Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte. Und das gilt auch für Bulgarien, dieses einzuhalten.

Weiter wurde festgestellt, dass die bulgarische Forderung, die sog. bulgarische Minderheit in die makedonische Verfassung aufzunehmen, nur auf Reziprozität beruhen sollte, dass bedeutet bei gleichzeitiger Anerkennung der makedonischen Minderheit in Bulgarien und die Registrierung derer Verbänden und Parteien. Wie groß die makedonische Minderheit in Bulgarien ist, ist nicht wirklich bekannt, da seit den letzten bulgarischen Volkszählungen den ethnischen Makedonen nicht erlaubt ist, sich als solche zu deklarieren. In diesem Zusammenhang informiert der Vorstand den Abgeordneten Abraham, dass der EU-Mitgliedsstaat Bulgarien weiterhin die vielen Urteile des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg ignoriere, makedonische Verbände und Parteien registrieren zu lassen. Somit nimmt die europäische Staatengemeinschaft hin, dass Minderheitenrechte der ethnischen Makedonen weiterhin von einem Mitgliedsland verletzt werden. Die Frage stellt sich, ob die Kopenhagener Kriterien auch nach dem Beintritt eines Landes zur EU noch weiter gelten: Bulgarien hatte zwar vor Ihrem EU-Beitritt eine makedonische Organisation registrieren lassen, jedoch gleich danach deren Registrierung entzogen mit der Erklärung deren Verfassung erlaube dies nicht. In Griechenland wiederum werden makedonische Verbände daran gehindert Kurse zum Erlernen der makedonischen Muttersprache in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen abzuhalten. Mit dem „Prespa-Abkommen“ erkennt der hellenische Staat die makedonische Sprache und Identität der Makedonen nur im Nachbarstaat an jedoch nicht auf seinem Staatsgebiet.

Die Auswirkungen dieses Abkommens bekommen auch die ethnischen Makedonen außerhalb des makedonischen Staates ab: die zunehmende Verwendung von unangebrachten und entwürdigenden Begriffen wie „Nordmazedonier“ für die ethnischen Makedonen sowie „nordmazedonisch“ für die Sprache in deutschen und europäischen Institutionen und Medien.

„Wir beobachten mit Besorgnis wie in den bundesdeutschen Institutionen, im Bundestag, in der Bundesregierung sowie in deutschsprachigen Medien zunehmend die Begriffe Makedonen bzw. makedonisch nicht nur vermieden, sondern auch mit der inkorrekten Schreibweise angewendet werden. Nicht nur, dass dadurch die Würde dieser ethnischen Gruppe in Deutschland in öffentlichen Medien verletzt wird, wird gegen den Willen der Makedonen ihre nationale und ethnische Identität geändert“, erklärt Vorsitzender Klenkoski und ergänzt, dass „der Schutz vor Diskriminierung ein Menschenrecht ist und die Bundesrepublik Deutschland auch die ethnischen Makedonen davor und insbesondere in allen bundesdeutschen sowie EU- Institutionen schützen muss.“

Im gemeinsamen Gespräch erneuerte Herr Abraham seine Unterstützung für die Arbeit des Zentralrats der Makedonen in Deutschland und bekräftigte nochmals seine Unterstützung für die EU-Perspektive Makedoniens.

Der Bundestagsabgeordnete Knut Abraham ist ordentliches Mitglied im Auswärtigen Ausschuss und im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe. Zudem ist er stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union und ordentliches Mitglied in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates.

Der Vorstand des Zentralrats der Makedonen in Deutschland dankt Herrn Abraham für das persönliche Treffen und für seine Unterstützung.