• Ein Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses, der ordnungsgemäß und deutlich ausgefüllt ist,
  • Zahlung der Konsulargebühr,
  • Eine Geburtsurkunde oder ein anderer Ausweis mit Foto,
  • Personalausweis (des Elternteils-Antragstellers),
  • Wenn das Sorgerecht von einem Elternteil ausgeübt wird, reicht der Elternteil, bei dem die Person zur Betreuung und Erziehung anvertraut ist, den Antrag ein, mit Zustimmung des anderen Elternteils. Falls erforderlich, wird die zuständige Behörde eine Stellungnahme des Sozialdienstes anfordern (Zustimmung der Mutter / des Vaters / des Betreuers) und gegebenenfalls einen Nachweis über die Betreuungspflicht verlangen.