Ein Staatsbürger der Republik Makedonien, der sich kontinuierlich für mehr als sechs Monate im Ausland aufhält, kann von der diplomatisch-konsularischen Vertretung der Republik Makedonien im Ausland einen Pass und ein Visum für diesen Pass erhalten.

  • Antrag auf Ausstellung eines Passes, ordnungsgemäß und leserlich ausgefüllt,
  • Personalausweis oder andere öffentliche Dokumente, aus denen die Identität des Antragstellers hervorgeht. Für Personen, die keinen Wohnsitz auf dem Gebiet der Republik Makedonien haben, wird ein Personalausweis vorgelegt, der von einer zuständigen Behörde eines ausländischen Staates ausgestellt wurde, oder ein anderes öffentliches Dokument, aus dem ihre Identität hervorgeht,
  • Der alte Pass wird zur Einsichtnahme und Annullierung vorgelegt,
  • Nachweis eines regulären gesetzlichen Aufenthalts im Land, in dem die Akkreditierung des MFA der Republik Makedonien erfolgt,
  • Der Antrag auf einen Reisepass wird persönlich eingereicht und die Abholung des Passes erfolgt ebenfalls persönlich!

Die Personen melden sich telefonisch oder per E-Mail bei der Botschaft an, um eine rechtzeitige Erstellung einer Liste interessierter Personen zu gewährleisten.

Wenn der Pass ausgefüllt oder beschädigt ist:

  • Der alte Pass wird zur Einsichtnahme und Annullierung vorgelegt.
  • Erklärung der Gründe für den vorzeitigen Austausch.

Wenn das Reisedokument verloren gegangen oder verschwunden ist:

  • Schriftliche Erklärung über den verlorenen Dokument,
  • Dokument der Polizei des ausländischen Staates über die gemeldete Verlust- oder Diebstahlanzeige des Dokuments,
  • Zusätzliche Gebühr für die Veröffentlichung im Amtsblatt der Republik Makedonien für ein verlorenes, verschwundenes oder gestohlenes Dokument.