Bulgarien verbietet einem Menschenrechtsanwalt die Einreise

Berlin, 7. März 2026Zentralrat der Makedonen in Deutschland e.V. verurteilt das von Bulgarien verhängte zehnjährige Einreiseverbot gegen den makedonischen Menschenrechtsanwalt Toni Menkinoski aufs Schärfste. Diese Maßnahme stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die freie Ausübung der anwaltlichen Tätigkeit dar und wirft grundlegende Fragen zur Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien durch ein EU-Mitglied auf.

Angriff auf Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit

Toni Menkinoski ist international anerkannt und hat mehrfach die Rechte der makedonischen Minderheit in Bulgarien vor dem Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte vertreten.

Dass ein Anwalt, der seine Mandanten vor europäischen Gerichten verteidigt, von einem Mitgliedstaat der EU als „Gefahr für die nationale Sicherheit“ eingestuft wird, stellt einen alarmierenden Präzedenzfall dar. Diese Entscheidung kann als Versuch gewertet werden, die juristische Verteidigung von Minderheitenrechten zu behindern und kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen.

Missbrauch europäischer Mechanismen

Besonders besorgniserregend ist, dass ein EU-Mitgliedstaat, der Teil des Schengen-Raums ist, Sicherheitsmechanismen nutzt, um einem Menschenrechtsanwalt die Einreise zu verwehren.

Dies widerspricht fundamentalen europäischen Prinzipien, darunter:

  • die EU-Charta der Grundrechte,
  • die Europäische Menschenrechtskonvention,
  • die Unabhängigkeit der Anwaltschaft,
  • sowie die Freizügigkeit innerhalb der EU.

Solche Maßnahmen untergraben das Vertrauen in den europäischen Rechtsraum und senden ein gefährliches Signal an Menschenrechtsverteidiger in ganz Europa.

Klare Forderungen an die Europäische Union

Zentralrat der Makedonen in Deutschland e.V. fordert:

  1. Eine sofortige politische Stellungnahme der Europäischen Kommission unter Ursula von der Leyen.
  2. Prüfung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Bulgarien, sollte sich bestätigen, dass ein Menschenrechtsanwalt aus politischen Gründen sanktioniert wurde.
  3. Eine klare Positionierung der Bundesregierung, dass Maßnahmen gegen Anwälte, die vor europäischen Gerichten tätig sind, in der EU nicht akzeptabel sind.

Glaubwürdigkeit der EU steht auf dem Spiel

„Wenn ein Mitgliedstaat Anwälte, die Minderheitenrechte verteidigen, zu Sicherheitsrisiken erklärt, steht nicht nur die Rechtsstaatlichkeit dieses Landes zur Debatte – sondern auch die Glaubwürdigkeit der Europäischen Union als Wertegemeinschaft.“

Zentralrat der Makedonen in Deutschland e.V. ruft europäische Institutionen, Menschenrechtsorganisationen und demokratische Kräfte in Europa auf, diesen Vorgang nicht zu ignorieren. Die Verteidigung von Menschenrechten und die Unabhängigkeit der Anwaltschaft müssen uneingeschränkt geschützt werden.

Für Medien / Kontakt:
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