Für Personen über 27 Jahren wird der Pass mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgestellt. Für Personen im Alter von 4 bis 27 Jahren wird der Pass mit einer Gültigkeitsdauer von 5 Jahren ausgestellt. Für Personen unter 4 Jahren wird der Pass mit einer Gültigkeitsdauer von 2 Jahren ausgestellt.
Bei der Beantragung des Passes werden biometrische Daten des Bürgers erfasst – ein Foto, Fingerabdrücke von zwei Fingern sowie eine digitale Unterschrift. Bei minderjährigen Personen bis zum Alter von 12 Jahren werden keine Fingerabdrücke erfasst.