3. Oktober – Tag der Deutschen Einheit

Zum Nationalfeiertag 3. Oktober – Tag der Deutschen Einheit und Wiedervereinigung Deutschlands im Jahre 1990

Der 3. Oktober wurde als Tag der Deutschen Einheit im Einigungsvertrag 1990 zum gesetzlichen Feiertag in Deutschland bestimmt. Als deutscher Nationalfeiertag erinnert er an die deutsche Wiedervereinigung, die „mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland […] am 3. Oktober 1990“ „vollendet“ wurde. Richtigerweise traten um Mitternacht vom 2. auf den 3. Oktober die neugegründeten Länder dem Geltungsbereich des Grundgesetzes nach Artikel 23 GG bei. Somit wurden Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie Berlin in seiner Gesamtheit die neuen Länder der Bundesrepublik Deutschland.

Als „Deutsche Einheit“ wird historisch seit dem frühen 19. Jahrhundert das Bestreben bezeichnet, die deutschen Länder in einem Staat zusammenzuführen. Das Einheitsmotiv findet sich auch in der deutschen Nationalhymne als „Einigkeit“ wieder.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde Deutschland geteilt, wobei die von den Vereinigten Staaten, dem Vereinigten Königreich und Frankreich besetzten Zonen Westdeutschland mit Bonn als Hauptstadt bildeten, während aus der Sowjetzone Ostdeutschland mit Ostberlin als Hauptstadt wurde.

Tatsächlich waren die Bezeichnungen „Westdeutschland“ und „Ostdeutschland“ inoffiziell und dienten nur der leichteren Unterscheidung. Westdeutschland hieß eigentlich „Bundesrepublik Deutschland“, oft auch BRD abgekürzt, während Ostdeutschland offiziell „Deutsche Demokratische Republik“, kurz DDR, hieß.

Mit der Vereinigung der beiden Staaten wurde auch die geteilte Stadt Berlin vereint.

Heute ist es allgemein anerkannt, dass Deutschland der Nachfolgerstaat Westdeutschlands und des Deutschlands vor der Teilung ist und dass Ostdeutschland tatsächlich darin eingegliedert wurde.